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1229. April 21. Perugia.

11. Kal. Maij. p. a. 3.

Papst Gregor IX. theilt dem Meister und den Brüdern des Ordens der Prediger das Verbot mit, wonach Niemand, der in einem der Ordensklöster Profess gethan, dasselbe ohne Erlaubniss des Priors verlassen dürfe. Thue er es doch, so dürfe ihn Niemand anders bei sich aufnehmen.

Orig. Staats-Arch. Dominikaner zu Breslau 6. Potthast 8379.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.